ALLGEMEINE VERTRAGS- & GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
Zuckersucht Kunden sind ausschließlich gewerbetreibende Firmen oder andere Institutionen. Zuckersucht liefert nicht an Privatpersonen.
Zuckersucht Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Angebote, Beratungsleistungen, Auskünfte und sonstige Leistungen. Spätestens mit Entgegennahme unserer Waren, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.
Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn diese von Zuckersucht schriftlich bestätigt werden. Eine Berufung des Kundens auf seine Einkaufsbedingungen wird von Zuckersucht nicht anerkannt.
Abweichungen von Zuckersucht ’s allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Auftragshantierung
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Annahmeerklärungen und Bestellungen erlangen erst Rechtswirksamkeit nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
Ein bereits bestätigter Auftrag der vom Kunden geändert oder ergänzt wird, muss durch eine neue Auftragsbestätigung von Zuckersucht bestätigt werden, damit die Änderung Gültigkeit erlangt.
Entwürfe, Zeichnungen, Maße, Gewichte und sonstige Daten oder Unterlagen sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Für Originalunterlagen die an Zuckersucht geschickt werden, übernimmt Zuckersucht keine Verantwortung, sei es für Lagerung, Hantierung oder für Rücksendung an den Kunden. Gewünschte Rücksendungen solcher Unterlagen sind kostenpflichtig.
Die in der Auftragsbestätigung bestätigten Liefer- und Rechnungsanschriften gelten. Änderungen müssen sofort aber spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung vom Kunden schriftlich Zuckersucht mitgeteilt werden. Für Änderungen die zu einem späteren Zeitpunkt gewünscht werden, berechnen wir eine Datenänderungspauschale.
(2) Verbindlichkeit
Bei Bestellungen wird ein Vertrag zwischen dem Besteller und Zuckersucht geschlossen, wenn Zuckersucht die Bestellung annimmt. Dies geschieht durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail. Die Zusendung einer Bestellbestätigung ist grundsätzlich keine Annahmerklärung der Zuckersucht , sondern dient ausschließlich der Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung. Bei offenkundigen Schreib-, Druck- und Rechenfehlern ist die Zuckersucht zum Rücktritt berechtigt, es sei denn der Vertragspartner ist gewillt, den Vertrag zu den Bedingungen anzunehmen, die offenkundig gemeint waren. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
3. Herstellungswerkzeuge und Herstellungsdienstleistungen
Herstellungswerkzeuge und -dienstleistungen sind Zeichnungen, Muster, Formen, Filme, Klischees, Druckwalzen und sonstige zur Herstellung von Werbesüßigkeiten notwendige Unterlagen und Werkzeuge.
Die Herstellungswerkzeuge bleiben Zuckersucht Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn sich der Kunde oder Interessent finanziell beteiligt hat.
Während eines Zeitraumes von 3 Monaten nach Lieferung der Ware werden die Herstellungswerkzeuge für den Kunden bei Zuckersucht aufbewahrt. Die Herstellungswerkzeuge sind während dieses Zeitraumes geschützt und werden nicht für andere Kunden verwendet.
Wünscht der Kunde eine längere Aufbewahrung, so muss dies schriftlich vom Kunden beim Auftrag oder spätestens 4 Wochen nach Lieferung unter Hinweis auf einen Wiederholungsauftrag verlangt werden, wobei Zuckersucht dann für eine Aufbewahrung von maximal 2 Jahren nach dem Lieferdatum sorgt.
4. Urheberrecht
Zuckersucht hat das Urheberrecht und das geistige Eigentum für alle grafischen Leistungen, Muster und sonstigen Unterlagen die im Zusammenhang mit einer Kundenanfrage oder Warenherstellung erstellt werden. Dies gilt auch dann, wenn diese vom Kunden bezahlt werden. Lässt der Kunde auf Grund der Leistungen von Zuckersucht den Auftrag anderweitig ausführen, ist er zu Schadenersatz von mindestens 25 % des Auftragswertes verpflichtet.
Zuckersucht hat das Recht für Kunden entworfene, gestaltete oder produzierte Ware in firmeneigenen Katalogen, Broschüren, Newslettern und anderen Verkaufsunterlagen abzubilden.
5. Gewährleistungen und Schadenersatz
Zuckersucht Produkte unterliegen genauen Qualitätskontrollen. Sollte es dennoch vorkommen, dass die Qualität des Produktes von der vom Kunden freigegeben abweicht oder die geltenden Grenzwerte überschreitet, so kann der Kunde zwischen Nachlieferung oder der Schwere der Abweichung entsprechender Minderung wählen.
Fehler und Abweichungen, die Ihre Ursache im Produktionsprozess oder im verwendeten Material haben und auf die ausdrücklich in der Druckfreigabe oder im Angebot hingewiesen werden, sind von Gewährleistungen und Schadenersatz ausgenommen.
Bei Zuckersucht Produkten handelt es sich um Lebensmittel die frisch geliefert werden, deren Haltbarkeit von der Hantierung während des Transportes und der Lagerung beim Kunden abhängig ist. Nur bei sachgemäßer Hantierung und Lagerung gelten die von uns angegebenen Haltbarkeitstermine.
Bei Produkten die direkt eingefärbt werden (z.B. Logo-Lutscher und Logo-Bonbons), werden aus-schließlich in der Bundesrepublik zugelassene Lebensmittelfarben verwendet, wodurch größere Farbabweichungen von den vom Kunden erwarteten Farben möglich sind.
Zuckersucht Produkte werden teilweise abgezählt und teilweise abgewogen. Mengenabweichungen pro Verpackungseinheit können auftreten, die Gesamtmenge entspricht der verrechneten Menge.
Die gelieferten Waren entsprechen den deutschen Lebensmittelgesetzen und -verordnungen.
Wir weisen Allergiker darauf hin, dass sämtliche Schokoladeprodukte Spuren von Nüssen oder Erdnüssen beinhalten können.
Der Kunde kann 4 Wochen nach Überschreitung eines in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertages Zuckersucht schriftlich auffordern binnen angemessener Zeit zu liefern und darauf hinweisen, dass er nach Ablauf der Nachfrist die Abnahme des Kaufgegenstandes ablehnen wird. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Kunde kann Ersatz des Verzugschadens nur verlangen, wenn Zuckersucht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Verzugschaden beschränkt sich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf höchstens 10 Prozent des Kaufpreises. Der Anspruch auf Lieferung ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche für andere Gewährleistungen jeglicher Art sind ausgeschlossen.
6. Preise
Zuckersucht Preise sind in Euro ausgeschrieben und in Euro zu bezahlen.
Die von Zuckersucht angegebenen Preise gewinnen erst dann Rechtsgültigkeit, wenn diese in unserer Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt werden. Zu allen Preisen muss die am Tage der Auslieferung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden.
Preise für Herstellungswerkzeuge und damit verbundenen Dienstleistungen sowie Versandkosten sind von Preisnachlässen ausgenommen.
Die Preise verstehen sich ohne Verpackung, Versandbereitstellung und ohne Versandkosten.
Kostenänderungen, die außerhalb der Kontrolle von Zuckersucht liegen, geben Zuckersucht das Recht, bereits angebotene und bestätigte Preise anzugleichen, nachdem solche Veränderungen eingetreten sind. Solche Kostenveränderungen sind z.B. Wechselkursänderungen oder Erhöhung der Halbfabrikatskosten.
Berechnete Versandkosten sind Kosten für Fracht, Verpackungsmaterial und Hantierung und Versandbereitstellung.
Für Kleinaufträge, das sind Aufträge deren Warenwert Euro 250,00 unterschreitet, berechnen wir eine Bearbeitungspauschale.
7. Unter- und Überlieferungen
Unter- oder Überlieferung bis zu 10 % der Gesamtmenge haben produktionstechnische Ursachen und lassen sich nicht verhindern. Für Unter- oder Überlieferungen ergibt sich keine Änderung des vereinbarten Preises pro Einheit.
Der Kunde bestätigt mit seinem Auftrag eine Unterlieferung nicht als Fehler zu betrachten. Sollte eine Unterlieferung vom Kunden als Fehler betrachtet werden, so hat der Kunde dies spätestens gleichzeitig mit seiner Bestellung schriftlich vorzubringen. Der Kunde akzeptiert dabei, dass Zuckersucht zu einer Preisjustierung berechtigt ist, falls die bestellte Ware aus produktionstechnischen Gründen unterlieferungsanfällig ist und entsprechend mehr Ware oder Teile einer Ware produziert werden müssen um die Unterlieferung zu vermeiden.
Der Kunde bestätigt mit seinem Auftrag die Kosten für eine Überlieferung zu übernehmen, solange der dafür verrechnete Preis dem bestätigten Preis entspricht. Sollte keine andere schriftliche Abmachung getroffen worden sein, verpflichtet sich der Kunde maximal 10 % der Überlieferung zu bezahlen.
Weichen bei Ware die als Kiloware verkauft wird, die angegeben, berechneten Stückzahlen von den tatsächlich gelieferten Stückzahlen ab, kann eine solche Abweichung nicht als Unterlieferung betrachtet werden solange das Gewicht der Ware dem bestellten Gewicht entspricht.
8. Lieferzeiten
(1) Die in der Auftragsbestätigung bestätigten Lieferzeiten sind unverbindlich und setzen bei bedruckter Ware Druckfreigabe oder gegebenenfalls vorhandene Herstellungswerkzeuge voraus. Eine terminliche Verschiebung der Druckfreigabe durch den Kunden führt zu Verschiebungen in der Lieferzeit bei Zuckersucht die nicht zeitgleich sein müssen.
Eine Korrektur in einem Entwurf ist keine Entwurffreigabe. Ihre Korrektur wird neu bearbeitet und Sie erhalten einen neuen Entwurf zur Prüfung und Freigabe. Eine Entwurffreigabe ist keine Druckfreigabe wenn dies nicht auf der Entwurffreigabe speziell vermerkt ist.
Bei Normallieferung wird die Ware entsprechend der in der Auftragsbestätigung genannten Woche geliefert. Die Lieferung kann früher als bestätigt erfolgen, höchstens aber 15 Arbeitstage später, ohne dass dem Kunden davon extra Mitteilung gemacht wird.
Wünscht der Kunde die Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt ab Zuckersucht , kann eine Verfolgung und Bewachung dieses Liefertermins vom Kunden bestellt werden. Die Lieferterminbewachung ist keine Garantie dass die bestellte Ware zum gewünschten Zeitpunkt geliefert wird, falls Lieferverhinderungen eintreffen. Der Kunde wird jedoch spätestens am berechneten Liefertag ab Werk von der Lieferverhinderung mit Ursachennennung unterrichtet. Für die Lieferterminbewachung wird eine Pauschale pro Auftrag verrechnet.
Bei Expresslieferung wird der Auftrag des Kundens terminlich bevorzugt behandelt. Abweichungen vom bestätigten Liefertag werden dem Kunden sofort nach Bekanntwerden der Verspätung mit Ursachennennung mitgeteilt. Die für die Herstellung und den termingerechten Versand der Ware notwendigen Eilfrachten und sonstigen Spesen werden ohne vorhergehendes Kostenangebot oder Rücksprache mit dem Kunden verrechnet. Für die Expresslieferbewachung berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 10% des Warenwertes aber mindestens Euro 75,00 pro Auftrag.
Für Abruflieferungen gilt die zum Liefertag des jeweiligen Abrufauftrages geltende Preisliste. Die Abruftermine müssen zum Zeitpunkt der Auftragslegung festgelegt werden. Abrufaufträge werden automatisch zu den in der Auftragsbestätigung genannten Abrufterminen geliefert, falls der Kunde keine Änderungswünsche mindestens drei Wochen vor dem Liefertag ausgedrückt hat. Solche Änderungen müssen von Zuckersucht schriftlich bestätigt werden. Die automatische Abruflieferung kann mit 15 Arbeitstagen Verspätung geschehen, ohne dass dem Kunden davon Meldung gemacht wird.
Ein Abrufauftrag soll, falls nichts anderes schriftlich abgemacht wurde, innerhalb von 12 Monaten nach dem Bestelltag vollständig ausgeliefert worden sein. Eine verschobene Abruflieferung muss innerhalb von 3 Monaten nach dem ursprünglich festgelegten Liefertermin erfolgen.
Für Abrufaufträge berechnen wir eine Bearbeitungspauschale pro Abruf.
Im Übrigen setzt die Einhaltung der Lieferfrist die Erfüllung der Vertragspflicht des Kundens voraus. Zuckersucht ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
(2) Gefahrübergang
2.1 Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Wir versenden ausschließlich im Kundenauftrag mit einem von uns ausgewählten Versender.
2.2 Etwaige Transportschäden können nur bei dem Unternehmen geltend gemacht werden, welches mit der Anlieferung betraut war.
2.3 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an das, mit dem Transport vertraute Unternehmen übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
9. Ausgebliebene Entwurf und Druckfreigabe
Liegt Zuckersucht 30 Tage nach Ausstellung der Auftragsbestätigung keine Entwurf- oder Druckfreigabe des Kunden vor oder hat der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt keine Originalunterlagen Zuckersucht zur Verfügung gestellt, hat Zuckersucht das Recht, 20 % des bestätigten gesamten Auftragswertes zu verrechnen und den Auftrag zu stornieren.
10. Liefertag
Die in der Auftragsbestätigung bestätigten Liefertage sind unverbindlich. Liefertage gelten immer für den Tag an dem die Ware von Zuckersucht dem Spediteur übergeben wird. Lieferzeiten wie beim Kunden eintreffend’ können von Zuckersucht bestätigt werden sind aber für Zuckersucht nicht bindend, da die Gefahr, nach Übergabe der Ware an den Spediteur, auf den Spediteur bzw. den Kunden übergeht.
11. Transport und Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Spediteur bzw. Kunden über, sobald die Lieferung oder Teile davon an die den Transport ausführende Firma übergeben worden ist oder zwecks Versendung Zuckersucht Lager verlassen hat.
Falls der Versand durch eine vom Kunden genannte Firma erfolgen soll, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Bei Versand durch eine vom Kunden genannte Firma berechnet Zuckersucht eine Waren-Bereitstellungspauschale.
Zuckersucht übernimmt keine Verantwortung für Transportschäden, die während des Transportes von Zuckersucht zum Kunden auftreten. Sollten Transportschäden entstanden sein, muss dies direkt vor Ort beim Spediteur reklamiert werden.
Auch bei noch so sorgfältiger Verpackung sollen gewisse Produkte/Lebensmittel auf Palette oder, während der warmen Jahreszeit, mit Kühlfracht geschickt werden. Wenn Zuckersucht eine solche Versandart im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angibt, der Kunde sich jedoch für eine andere Versandart bestimmt, übernimmt Zuckersucht keine Verantwortung für eine eventuelle Beschädigung der Ware bei unbeschädigter Umverpackung.
Zuckersucht kann weiters keine Verantwortung für Transportverspätungen übernehmen, da diese durch den Spediteur verursacht werden.
12. Reklamationen
(1) Reklamationen müssen Zuckersucht sofort nach Erhalt der Ware, jedoch spätestens 5 Tage nach Rechnungsdatum schriftlich mitgeteilt werden.
Falls nichts anderes schriftlich ausgemacht wurde gilt, dass eine reklamierte Ware im vollständigen, ursprünglichen und so wie angelieferten Zustand zurück an Zuckersucht geschickt werden muss. Die Kosten für den Rücktransport an Zuckersucht trägt der Kunde.
Durch die Reklamation entstehende Lieferverzögerungen, z.B. bei gewünschter Nachlieferung, müssen vom Kunden akzeptiert werden.
Zuckersucht kann eine gewünschte Nachlieferung ablehnen, falls die Kosten unverhältnismäßig hoch werden. In einem solchen Fall hat der Kunde das Recht auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz. Der Schadenersatz beschränkt sich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf höchstens 10 Prozent des Kaufpreises.
Gewährleistungsansprüche für andere Gewährleistungen jeglicher Art sind ausgeschlossen.
Reklamationen von Transportverspätungen und/oder Transportschäden müssen direkt an den Spediteur gerichtet werden.
(2) Für Mängel, die auf die Verderblichkeit der Ware zurückzuführen sind, verjähren die Gewehrleistungsansprüche entsprechend der Haltbarkeitsdauer der Produkte. Für alle anderen Mängel verjähren die Gewehrleistungsansprüche in einem Jahr, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Eine Begrenzung der Gewährleistungsfrist greift nicht ein, wenn wir berechtigt sind, unseren Lieferanten in Regress zu nehmen.
Offenkundige Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich (kaufmännischer Geschäftsverkehr) nach Wareneingang (nichtkaufmännischer Geschäftsverkehr) schriftlich unter Beifügung einer Tatbestandsaufnahme durch Spediteur oder Post unter Angabe der auf der Verpackung eingestanzten Code- Nummer und Haltbarkeitsdatum, Zuckersucht angezeigt werden. Erkennbare oder versteckte Mängel sind im kaufmännischen Verkehr unverzüglich nach Überprüfung und Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach Wareneingang, in gleicher Weise anzuzeigen.
Weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen sind ausgeschlossen. Zuckersucht haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Zuckersucht nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von Zuckersucht ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
13. Zahlung
Zuckersucht liefert nur gegen eine vom Kunden gemachte Bestellung deren Umfang in der Auftragsbestätigung von Zuckersucht schriftlich beschrieben ist. Die Rechnung wird an dem Tag ausgestellt, an dem die Ware dem Spediteur übergeben wird.
Folgende Zahlungstermine gelten:
14 Tage Netto nach Rechnungsdatum gilt bei
- registrierten Kunden die innerhalb der letzten 13 Monate bestellt haben.
- die 3 Bestellungen per Vorhand bezahlt haben.
Vorkasse gilt bei Neukunden
- Neukunden die noch nicht bei Zuckersucht bestellt haben.
- Kunden von denen keine Bestellung innerhalb der letzten 13 Monate vorliegt.
- Kunden die von Zuckersucht zwecks Rechnungsbegleichung drei Mal angemahnt wurden oder bei denen sonstige Zahlungsanmerkungen seitens Zuckersucht vorliegen(z.B. unberechtigter Skonto-Abzug).
- Kunden deren Kredit-Rating bei der Creditreform eine Ratingziffer 270 oder höher ausweist.
- Bestellungen über € 5000 Warenwert.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Zuckersucht über den bezahlten Betrag verfügen kann. Das gilt besonders für die Bezahlung mit Scheck.
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, berechnet Zuckersucht Verzugszinsen mit 0,5% pro Monat ab dem Zahlungsverfalltag der Rechnung.
Bei Bankeinzug gilt: Wird eine Rechnung trotz Bankeinzug, aus welchen Gründen auch immer, nicht bezahlt, erhält der Kunde eine Mahnung. Wird trotz der Mahnung innerhalb von 7 Tagen nicht bezahlt, wird die Rechnung eingetrieben.
Generell gilt weiters: Direkt nach dem Zahlungsverfall der Rechnung kann eine erste Mahnung an den Kunden geschickt werden. Innerhalb von 7 Tagen nach Aussendung der ersten Mahnung kann eine zweite Mahnung an den Kunden geschickt werden. 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung kommt der Kunde auf jeden Fall in Verzug und die Rechnung kann auch ohne Mahnung eingetrieben werden. Mahn- und Inkasso-/Rechtsanwalt-/Gerichtsspesen trägt in jedem Fall der Kunde.
Für fällige Mahnungen berechnen wir Mahnspesen von Euro 20,00 pro Mahnung.
14. Stornierung von Aufträgen
Falls ein bestätigter Auftrag vom Kunden storniert wird, bevor die Lieferung durchgeführt wurde, verrechnet Zuckersucht die für den Auftrag entstandenen Kosten, mindestens aber 30 % des Auftragswertes.
Stornierung eines Abrufauftrages, nachdem der Kunde die erste Abruflieferung erhalten hat bedeutet, dass dem Kunden 50% des Restauftragswertes sowie entstandene Kosten (z.B. Druck und Foliekosten für den Gesamtauftrag) verrechnet werden.
15. Rücksendung von erhaltener Ware durch den Kunden
Rücksendungen ohne schriftliche Bestätigung von Zuckersucht werden von Zuckersucht nicht entgegen-genommen. Sollte eine unerlaubt retournierte Ware von Zuckersucht fälschlicherweise entgegengenommen werden, wird diese sofort auf Kosten des Kundens wieder an den Kunden zurückgeschickt. Die dabei entstehenden Hantierungskosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Die Kosten der Rücksendung trägt in jedem Fall der Kunde. Der nicht retournierte Anteil einer zurück-geschickten Sendung wird dem Kunden voll in Rechnung gestellt.
16. Sonstige Bedingungen
In der Auftragsbestätigung gemachte Angaben sind für Zuckersucht und den Kunden bindend. Eventuelle Änderungswünsche müssen vom Kunden innerhalb von 5 Tagen nach dem Datum der Auftragsbestätigung schriftlich an Zuckersucht gerichtet werden.
Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrungen und unverschuldete, erhebliche Betriebsstörungen verändern die bestätigten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
Abweichungen im Farbton, Form- oder Geschmacksänderungen sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens Zuckersucht bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
Angaben in bei Vertragsschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Dimensionen, Gewichte usw. der Ware sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften. Sie sollen als Maßstab zur Feststellung dienen ob die Ware fehlerfrei ist.
17. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit Zuckersucht Eigentum von Zuckersucht . Für den Fall nicht fristgerechter Bezahlung verpflichtet sich der im Verzug befindliche Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 2 % pro Monat, sowie sämtliche Mahnspesen und alle mit der Einschaltung eines Inkassobüros verbundenen tarifmäßigen Kosten desselben zu bezahlen.
Bei Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware steht Zuckersucht das Eigentum an der dadurch entstandenen Sache zu, und zwar im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Weiterverarbeitung.
Der Kunde ist berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an Zuckersucht ab. Der Kunde hat das Recht der Einsehung der abgetretenen Forderung. Zuckersucht kann bei Zahlungseinstellung, Beantragung der Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichverfahrens oder sonstigen Vermögensfall des Kundens verlangen, dass der Kunde Zuckersucht die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Übersteigt der Wert der für Zuckersucht bestehenden Sicherheiten Zuckersucht Forderungen insgesamt um mehr als 25 %, so kann Zuckersucht auf Verlangen des Kunden oder eines durch die Übersicherung von Zuckersucht beeinträchtigten Dritten, Sicherung für den übersteigenden Wert nach Wahl von Zuckersucht freigeben.
18. Haftungsausschluss
(1) Soweit eine Haftung von Zuckersucht in Frage kommt, kann nur Geldersatz verlangt werden. Die Haftung von Zuckersucht , ihrer Organe und ihrer leitenden Angestellten wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Datenschutz
Zuckersucht versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Bestellers die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer einschlägiger Rechtsnormen zu beachten. Es werden stets nur die Daten erhoben und gespeichert, die zur Nutzung eines Services unbedingt erforderlich sind. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Sie werden an Dritte nur dann weitergegeben, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich ist.
Für Inhalte auf Internetseiten, auf die wir verlinken, übernehmen wir keine Haftung. Zuckersucht macht sich die Inhalte der verlinkten Seiten nicht zu eigen. Zuckersucht übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit, Qualität, Korrektheit etc. der bereitgestellten Informationen oder Daten. Die Zuckersucht gibt keinerlei Zusicherung, Garantien oder sämtliche Gewährleistungen für die direkten, indirekten oder sonstigen Verweise auf andere Internetseiten und deren Inhalte. Sie distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten der hyper- gelinkten, verknüpften oder verlinkten Internetseiten und macht sich diese Internetseiten nicht zu Eigen. In keinem Fall haftet die Zuckersucht dem Kunden oder Dritten gegenüber für irgendwelche direkten, indirekten oder sonstigen Folgeschäden, die sich aus der Nutzung dieser oder einer mit ihr verlinkten bzw. verknüpften Internetseite ergeben.
19. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in Zuckersucht Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
20. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist München. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Mit dem Datum dieser Ausgabe verlieren die bisherigen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.
Alle Preisangaben sind Richtwerte ohne Veredelungskosten, ohne Fracht und ohne MwSt.
Zuckersucht GmbH
Sternstr. 6
85609 Aschheim
Geschäftsführer: Bernd Dostler